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19. Februar 2018

Unberechtigter Schufa-Eintrag – Anwalt hilft!

Die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH hat für das Versandhaus Otto einen negativen Schufa-Eintrag zulasten unseres Mandanten nach unserer Einschaltung zügig und reibungslos gelöscht.

Der negative Schufa-Eintrag hatte für unseren Mandanten weitreichende Folgen. Ein Leasingvertrag für das beruflich benötigte Auto und ein neuer Handyvertrag wurden ihm verweigert. Von seiner schlechten Kreditwürdigkeit erfuhr er erst durch die gescheiterten Verträge.

Die eingeholten Auskünfte bei der Schufa ergaben, dass gegen ihn ein über drei Jahre alter Vollstreckungsbescheid eines Versandhauses mit einer Forderung von über 3.000,00 € vorliegt. Hiervon wusste unser Mandant jedoch nichts.

Durch unsere Recherche stellte sich schnell heraus, dass der Vollstreckungsbescheid nie unserem Mandanten zugestellt wurde. Es lagen völlig andere Adressdaten vor. Da unser Mandant nachweisen konnte, dass er weder der Schuldner der Forderung ist, noch jemals eine Rechnung oder Mahnung erhalten hat, konnte schnell aufgeklärt werden, dass unser Mandant Opfer eines Datenmissbrauchs geworden ist. Ein Monat nach unserer Einschaltung lag die Mitteilung der Schufa vor, dass der negative Eintrag gelöscht war und die Vertragspartner der Schufa, wie z. B. Banken und Telekommunikationsunternehmen informiert wurden. Dem neuen Handy und dem neuen Auto steht nunmehr nichts mehr entgegen.

Die Erfahrung zeigt, dass die Schufa und das Unternehmen, das die Eintragung veranlasst hat, deutlich schneller auf Anwaltsschreiben reagieren, als auf eigene Stellungnahmen, bei denen schnell aus Rechtsunkenntnis Fehler gemacht werden. Die Schufa stellt sich zunächst immer auf den Standpunkt, der Eintrag wäre korrekt erfolgt, egal was der Betroffene hierzu anführt. Als Anwalt weiß man, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen und wie rechtlich zu argumentieren ist, um seinen Anspruch auf Löschung und Berichtigung der Schufa-Einträge durchzusetzen.

Vielfach ist auch die Auseinandersetzung mit dem Eintragsverursacher notwendig und klarzustellen, dass der vorgenommene Eintrag fehlerhaft war. Der Betroffene hat es also mit zwei „Gegnern” zu tun – einerseits dem Unternehmen, welches für den fehlerhaften Eintrag verantwortlich ist, andererseits der Schufa, die aufgrund dieser falschen Eintragung einen falschen Score berechnet. Gegen den Verursacher einer falschen Eintragung kann unter Umständen ein Schadensersatzanspruch bestehen.

Wenn Sie von einer unberechtigten Schufa-Eintragung betroffen sind, sollten Sie auf alle Fälle dagegen vorgehen. Sie müssen ansonsten damit rechnen, dass Ihre Kreditwürdigkeit Schaden nimmt und Ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird. Wenn Sie schnell und effektiv Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

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