19. Februar 2018
Rechtsanwalt, Fachanwalt, Spezialist für Familienrecht – Wo liegt der Unterschied?
Auf der Suche nach dem richtigen Rechtsanwalt stößt der Rechtssuchende auf alle möglichen Bezeichnungen, die von Anwälten benutzt werden, um ihre Qualifikation in einem bestimmten Rechtsbereich hervorzuheben.
Wo liegen die Unterschiede und woran kann der Rechtssuchende erkennen, dass der Rechtsanwalt auch tatsächlich über vertiefte Kenntnisse auf seinem Rechtsgebiet verfügt?
Trägt der Anwalt den Titel eines Fachanwaltes für Familienrecht, dann hat er konkret seine vertieften Fachkenntnisse und seine berufliche Erfahrung bereits nachgewiesen.
Will sich ein Rechtsanwalt als „Spezialist für Familienrecht“ bezeichnen, so muss er seine Spezialisierung ebenfalls nachweisen können. Als „Spezialist für Familienrecht“, darf sich nach der Rechtsprechung ein Anwalt nur bezeichnen, wenn seine Fähigkeiten auf dem Rechtsgebiet denjenigen eines Fachanwaltes entsprechen. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle muss der Anwalt, wie dies beim Fachanwalt der Fall ist, jedoch nicht bestehen. Die Spezialisierung des Rechtsanwaltes beruht in diesem Fall alleine auf seiner eigenen Selbsteinschätzung.
Was ist ein Fachanwalt für Familienrecht?
Der Fachanwaltstitel wird nur verliehen, wenn der Anwalt im betreffenden Rechtsgebiet in einem förmlichen Prüfungsverfahren besondere Kenntnisse nachgewiesen hat, die deutlich über den Prüfungsstoff im Juristischen Examen hinausgehen. Der Fachanwalt ist zudem verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Die Aus- und Weiterbildung des Fachanwaltes ist also deutlich vertiefter als die Ausbildung eines Rechtsanwaltes ohne Fachanwaltstitel.
Der Fachanwalt muss mindestens drei Jahre als Anwalt tätig gewesen sein, bevor ihm der Fachanwaltstitel verliehen werden kann. Er muss zudem eine bestimmte Anzahl von Fällen aus dem Familienrecht bearbeitet haben und seine praktische Erfahrung auf dem Rechtsgebiet damit nachweisen. Die zuständige Rechtsanwaltskammer prüft, ob die vorgeschriebenen Fachkenntnisse und Erfahrungen im betreffenden Rechtsgebiet vorliegen und verleiht den Titel nur unter den strengen Voraussetzungen der Fachanwaltsordnung.
Warum ist es wichtig gerade im Familienrecht einen Fachanwalt hinzuziehen?
Weil jede familiäre Situation anders ist und damit jede Trennung, Scheidung, Unterhalts- oder Sorgerechtsangelegenheit einen sehr speziellen Fall darstellt und damit auch spezielle und umfassende Rechtskenntnisse in diesem Rechtsbereich erfordert.
Die Probleme, die sich im Familienrecht stellen, betreffen enge familiäre Beziehungen. Die bisherige Lebenslage ändert sich durch eine Trennung meistens grundlegend. Daraus folgt eine Vielzahl von individuellen Fragestellungen und Problemfeldern.
Frau Rechtsanwältin Andrea Riedi ist seit elf Jahren Fachanwältin für Familienrecht und steht Ihnen innerhalb unserer Kanzlei kompetent in allen Fragen des Familienrechts zur Seite.