Familienrecht

 

19. Februar 2018

Online-Scheidung spart Zeit, Nerven und Geld – oder doch nicht?

Internet und bequemes Einkaufen zu meist deutlich niedrigeren Preisen als im herkömmlichen Fachhandel. Die Vorstellung, dass diese Vorteile auch bei einer Scheidung genutzt werden könnten, ist sehr attraktiv, gerade bei Ehegatten, die sich eigentlich einig sind und das Scheidungsverfahren nur noch als Formsache betrachten.

Bei einer Online-Scheidung bietet der Anwalt die Möglichkeit an, den ersten Kontakt und die gesamte Kommunikation zwischen dem Mandanten und dem Anwalt über das Internet, per Mail, Telefon und per FAX abzuwickeln.

Was ist von diesem Argument zu halten?

Die Nutzung aller modernen Kommunikationsformen ist in der heutigen Zeit selbstverständlich für jede professionell arbeitende Anwaltskanzlei. Unterlagen und Informationen per Mail oder via FAX auszutauschen und damit eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung zu ermöglichen, ist nichts Besonderes.

Auf der Suche nach einem qualifizierten Anwalt im Familienrecht suchen viele Scheidungswillige im Internet, studieren Bewertungen und Profile auf den Internetseiten von Kanzleien über die in Betracht kommenden Anwälte. Bietet ein Anwalt die Online-Scheidung an, besagt dies zunächst nichts über seine Qualifikation und Erfahrung als Anwalt im Familienrecht. Der Fachanwalt für Familienrecht ist spezialisiert in diesem Rechtsbereich und verfügt über die nötige Berufserfahrung. Einen Online-Anwalt in Hamburg zu beauftragen, wenn das Scheidungsverfahren in Würzburg läuft, macht wenig Sinn. Zum Scheidungstermin müssen Anwalt und Ehegatten persönlich vor Gericht erscheinen.

Zusammenfassend kann man feststellen, dass ein bequemer Onlinekontakt in aller Regel bei jedem Anwalt möglich ist und nicht ein besonderes Merkmal des Online-Anwaltes ist.

Kann man wenigstens mit einem Online-Anwalt Kosten sparen?

Kosten sparen mit nur einem Anwalt bei einer Scheidung ist keine Erfindung des Online-Anwaltes. Ein Scheidungsanwalt kann immer nur einen Ehegatten vertreten. Der Ehegatte, der die Scheidung beantragt, muss zwingend anwaltlich vertreten sein. Der Gesetzgeber sieht jedoch explizit vor, dass für die Zustimmung des anderen Ehegatten zur Scheidung keine anwaltliche Vertretung notwendig ist.

Bei der so genannten einvernehmlichen Scheidung, bei der die Ehegatten außerhalb des gerichtlichen Scheidungsverfahrens sich über Unterhalt, Zugewinn, Wohnung usw. geeinigt haben, wird der beauftragte Anwalt den Mandanten hinweisen, dass der andere Ehegatte sich nicht zwingend anwaltlich vertreten lassen muss. Kosten für einen Anwalt, der nicht notwendigerweise eingeschaltet werden muss, stellen kein Einsparpotenzial dar, obwohl dies so vielfach bei Online-Scheidungen dargestellt wird. Fühlt sich der andere Ehegatte wohler, wenn er auch bei einer einvernehmlichen Scheidung einen Anwalt an seiner Seite hat, dann wird er auch einen Anwalt hinzuziehen. Für ein Scheidungsverfahren gilt allgemein, dass jeder Ehegatte die Kosten des eigenen Anwaltes trägt. Selbstverständlich können die Ehegatten untereinander andere Regelung treffen.

Die Rechtsanwaltsgebühren des beauftragten Rechtsanwalts, ob online oder normal beauftragt, richten sich stets nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sie sind nicht beliebig verhandelbar. Der Anwalt darf weder höhere Gebühren verlangen als gesetzlich vorgesehen, noch darf er willkürlich seine Gebühren geringer ansetzen. Den Mandanten über die Höhe der zu erwartenden Gebühren zu informieren, gehört zu den allgemeinen anwaltlichen Pflichten und ist damit auch kein Pluspunkt des Online-Anwaltes.

Benötige ich bei einer einvernehmlichen Scheidung überhaupt persönliche anwaltliche Beratung?

Der Fall, dass sich getrennt lebende Ehegatten selbstständig untereinander über ihre Angelegenheiten geeinigt haben, ist gar nicht so selten. Lösungen, unabhängig von juristischem Denken zu finden, die man selbst als fair und gerecht betrachtet, kann grundsätzlich nie falsch sein. Derartige Lösungen können aber auch Risiken für die Ehegatten bergen.

Als Bestandteil des Scheidungsauftrages wird ein sorgfältig arbeitender Anwalt den Mandanten nicht nur über den Ablauf der Scheidung informieren, sondern immer auch erörtern, inwieweit die Folgesachen relevant für die Ehegatten sein können, also Unterhalt, Zugewinn, Vermögen oder die Situation zu den gemeinsamen Kindern ansprechen. Und sei es nur, um abzuklären, ob wirklich in allen relevanten Punkten zwischen den Ehegatten ein Einvernehmen besteht.

Mit einer „schnellen und unkomplizierten Scheidung“ ist niemanden geholfen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass wesentliche Aspekte bei der vermeintlichen Einigung übersehen oder falsch beurteilt wurden. Daraus können sich nach der vermeintlichen einfachen Scheidung nicht mehr revidierbare wirtschaftliche Nachteile und erhebliches Streitpotenzial zwischen den geschiedenen Ehegatten entwickeln. Es spricht also vieles dafür, dass das Beratungsgespräch mit dem Anwalt nicht nur am Telefon stattfindet. Das persönliche Gespräch mit dem Anwalt von Angesicht zu Angesicht ist zweifelsfrei die bessere Variante.

Aus meiner langjährigen Berufserfahrung weiß ich, dass eine Scheidung von keinem Ehegatten als unpersönliche und routinemäßige Angelegenheit angesehen wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Noch-Ehegatten ein entspanntes Verhältnis zueinander haben und sich im Vorfeld der Scheidung bereits einvernehmlich über alles verständigt haben. Die Vorteile einer persönlichen Besprechung und eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Mandant und Anwalt liegen gerade bei so einer einschneidenden Angelegenheit wie einer Scheidung auf der Hand. Eine Scheidung muss nicht unnötig kompliziert sein, aber sie ist immer noch etwas ganz anderes als eine Bestellung im Internet.

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