Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit
Die Gebühren, die der Rechtsanwalt für eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erhebt, bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühr richtet sich in den meisten Fällen nach dem Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit des Anwalts.
gesetzliche Gebührenstaffel
Grundlage zur Bestimmung der konkret angefallenen Rechtsanwaltsgebühr ist die gesetzlich festgelegte Gebührenstaffel in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis zum RVG. Geht es z.B. um die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz in Höhe von 2.000,00, so ergibt sich bei einem durchschnittlichen Aufwand des Anwalts, eine Gebühr von 255,85 EUR einschließlich MwSt.
Kostentransparenz vor Beauftragung
Es besteht die Möglichkeit einer individuellen Vereinbarung, z.B. einer Abrechnung nach Zeitaufwand oder Pauschalhonorar. Bei einer gerichtlichen Vertretung dürfen jedoch die Rechtsanwaltsgebühren die Gebührensätze nach dem RVG nicht unterschreiten.
Gerne berechnen wir Ihnen vor Beauftragung die Höhe der zu erwartenden Kosten.
Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, klären wir für Sie mit Ihrer Versicherung ab, inwieweit die zu erwartenden Kosten von dieser getragen werden.
Prozeßkostenhilfe
Sollten es Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zulassen, die Kosten für eine gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen selbst zu tragen, so stellen wir gerne bei dem zuständigen Gericht für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe.
Gebührenrechner
Auf der Webseite des Deutschen Anwaltvereins (DAV) finden Sie einen Gebührenrechner.