19. Februar 2018
Sichere Kündigung per Einschreiben/Rückschein? – Fehlanzeige!
Ganz gleich, ob Sie Ihren Arbeitsvertrag, die Mietwohnung oder ein Zeitschriftenabonnement kündigen. Wenn es darauf ankommt, müssen Sie den Zugang des Kündigungsschreibens beim Empfänger nachweisen. Manche wollen es ganz besonders gut machen und schicken das Kündigungsschreiben per Einschreiben/Rückschein. Dies kann ein Fehler sein! Wenn es gut geht, erhalten Sie nach ein paar Tagen den vom Empfänger unterschriebenen Rückschein als Zugangsnachweis zurück. Wenn es aber schlecht läuft, erhalten Sie nach zwei bis drei Wochen nicht eine Empfangsbestätigung, sondern Ihren eigenen Brief zurück.
Das Fatale daran ist: Wenn der Adressat des Einschreibens/Rückschein den Brief nicht annimmt oder nicht abholt, ist das Schreiben im Rechtssinne nicht wirksam zugegangen. Es gibt keinerlei Verpflichtung, den Empfang einer Briefsendung mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Der Zustelldienst benachrichtigt den Adressaten lediglich darüber, dass der Brief innerhalb einer angegebenen Frist bei der Post abgeholt werden kann.
Wenn also die Zustellung fehlgeschlagen ist, weil das Einschreiben/Rückschein nicht quittiert bzw. abgeholt wurde, ist häufig die Kündigungsfrist verpasst. Sie können dann erst wieder zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Ein Schriftstück, das einfach nur in den Briefkasten des Adressaten eingeworfen wird, geht in jedem Falle wirksam zu. Denn mit dem Einwurf in den Briefkasten hat der Empfänger die Möglichkeit, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen. Darauf kommt es an. Bei Einwurf in den Briefkasten kann der Empfänger den Zugang des Schreibens nicht vereiteln. Eine Kündigung ist häufig wirtschaftlich und rechtlich von besonderer Bedeutung. Da sollte man sich vor unliebsamen Überraschungen schützen.
Trauen Sie sich, die Kündigung nur per Einwurf-Einschreiben zu versenden! Durch den Postboten wird dokumentiert, wann er den Brief beim Empfänger in den Briefkasten eingeworfen hat. Wenn Sie das Schreiben von einem Zeugen, der es zuvor gelesen und in den Briefumschlag gesteckt hat, zur Post aufgeben lassen, sind Sie auf der sicheren Seite. Der Empfänger kann sich dann nicht mit der Behauptung herausreden, er hätte nur ein unbeschriebenes Blatt Papier erhalten. Wenn die Zustelladresse für Sie in erreichbarer Nähe ist, können Sie sich die Kosten für das Einschreiben sparen und Ihren Helfer bitten, das Schreiben gleich in den Hausbriefkasten des Adressaten einzuwerfen.